Satzung (Auszug)

 Gründungsdatum : 13.1.1990Klubgipfel : Däumling
§1Sandmaus kann werden, wer die Zustimmung zur Aufnahme durch eine 2/3 Mehrheit aller Sandmäuse besitzt, einen Aufnahmeobulus von einer Flasche "Baileys" entrichtet und die Satzung befolgen will
§2Eine Sandmaus verpflichtet sich, gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Sandmäusen an wenigstens fünf Kletterfahrten pro Jahr teilzunehmen
§3Eine Sandmaus sollte den Klubgipfel bestiegen haben
§4In jeder Kletterstellung muß das Gründungsdatum genannt werden können
§5Das Malen der "Sandmaus" muß beherrscht werden, die Unterscheidung zu Bär oder Krokodil muß erkennbar sein
§6Eine Sandmaus sollte einmal im VIII. Grad geklettert sein
§7Da die Sandmaus sich der sächsischen Kletterei verbunden fühlt, sollte sie pro Jahr mindestens je einen Kamin, einen Riß sowie einen Weg mit Unterstützung klettern
§8Die Ehre des Klubs ist immer und überall hochzuhalten
§9Die Mitgliedschaft in einem anderen Kletterverein ist ausgeschlossen
§10Sandmäuse nehmen am Bergsteigerfußballturnier als Spieler oder Zuschauer teil
§11Man sollte immer einen flotten Spruch für das Gipfelbuch parat haben
§12Sandmäuse klettern nach der sächsischen Kletterethik und lieben die sächsische Felsheimat
 

§18Eine Sandmaus sollte nicht nur Kletterer, sondern auch Bergsteiger sein
§19Bei mehrfachem Bruch der Satzungsideale kann ein Mitglied unter Zustimmung einer 2/3 Mehrheit im Rat der Sandmäuse die Ehre verlieren, sich weiterhin "Sandmaus" zu nennen
§20Ist ein Mitglied vorübergehend nicht in der Lage, am Fels aktiv zu werden, so sollte es aber auf andere Art die Zugehörigkeit bestätigen
§21Die Änderung der Satzung ist nur möglich, wenn dies durch eine 2/3 Mehrheit beschlossen wird
 Die Satzung wurde von allen Mitgliedern angenommen.