Satzung (Auszug) | ||
Gründungsdatum : 13.1.1990 | Klubgipfel : Däumling | |
§1 | Sandmaus kann werden, wer die Zustimmung zur Aufnahme durch eine 2/3 Mehrheit aller Sandmäuse besitzt, einen Aufnahmeobulus von einer Flasche "Baileys" entrichtet und die Satzung befolgen will | |
§2 | Eine Sandmaus verpflichtet sich, gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Sandmäusen an wenigstens fünf Kletterfahrten pro Jahr teilzunehmen | |
§3 | Eine Sandmaus sollte den Klubgipfel bestiegen haben | |
§4 | In jeder Kletterstellung muß das Gründungsdatum genannt werden können | |
§5 | Das Malen der "Sandmaus" muß beherrscht werden, die Unterscheidung zu Bär oder Krokodil muß erkennbar sein | |
§6 | Eine Sandmaus sollte einmal im VIII. Grad geklettert sein | |
§7 | Da die Sandmaus sich der sächsischen Kletterei verbunden fühlt, sollte sie pro Jahr mindestens je einen Kamin, einen Riß sowie einen Weg mit Unterstützung klettern | |
§8 | Die Ehre des Klubs ist immer und überall hochzuhalten | |
§9 | Die Mitgliedschaft in einem anderen Kletterverein ist ausgeschlossen | |
§10 | Sandmäuse nehmen am Bergsteigerfußballturnier als Spieler oder Zuschauer teil | |
§11 | Man sollte immer einen flotten Spruch für das Gipfelbuch parat haben | |
§12 | Sandmäuse klettern nach der sächsischen Kletterethik und lieben die sächsische Felsheimat | |
§18 | Eine Sandmaus sollte nicht nur Kletterer, sondern auch Bergsteiger sein | |
§19 | Bei mehrfachem Bruch der Satzungsideale kann ein Mitglied unter Zustimmung einer 2/3 Mehrheit im Rat der Sandmäuse die Ehre verlieren, sich weiterhin "Sandmaus" zu nennen | |
§20 | Ist ein Mitglied vorübergehend nicht in der Lage, am Fels aktiv zu werden, so sollte es aber auf andere Art die Zugehörigkeit bestätigen | |
§21 | Die Änderung der Satzung ist nur möglich, wenn dies durch eine 2/3 Mehrheit beschlossen wird | |
Die Satzung wurde von allen Mitgliedern angenommen. |